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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Lizenzvertrag werden die nachfolgenden Begriffe, im Singular oder Plural, benutzt, welche die folgende Bedeutung haben:
1.1 „Kunde“ bezeichnet die Einheit oder die Person, die einen Lizenzvertrag abgeschlossen hat und deren Kontaktinformationen auf der ersten Seite des Lizenzvertrags eingetragen worden sind.
1.2 „Zimmer“ bezeichnet jeden Raum im Betrieb, der wenigstens eine externe Person für eine Übernachtung empfangen kann.
1.3 „Hotel-Spider-Konto“ bezeichnet das Computerkonto im Hotel-Spider, das es dem Kunden ermöglicht, sich anzumelden.
1.4 „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet dieses Dokument sowie jede Softwareversion oder die auf irgendeinem Datenträger gespeicherte Version.
1.5 „Lizenzvertrag“ bezeichnet den Vertrag, der zwischen Tourisoft Sàrl und dem Kunden geschlossen wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Lizenzvertrags.
1.6 „Inkrafttreten“ wird in Artikel 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.
1.7 „Betrieb“ bezeichnet den Betrieb, der in dem jeweiligen Paragrafen im Lizenzvertrag erwähnt wird.
1.8 „Höhere Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle einer Partei entzieht, namentlich eine Kriegshandlung, ein Erdbeben, ein Orkan, Überschwemmung, Feuer oder jeder ähnliche Vorfall, wie ein Embargo, Aufruhr, Terrorismus, Sabotage, Streik, Staatsakt, Aufstand, Epidemie, Unmöglichkeit, sich Materialien oder Transportmittel zu beschaffen, Stromausfall, gesetzliche oder behördliche regulatorische Beschränkungen, Gerichtsbeschluss, Verurteilung, Ausfall des Internets, Angriff auf Datennetze (Denial of Service) oder jedes Ereignis ähnlicher Natur.
1.9 „Lizenzgebühren“ werden in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.
1.10 „Hotel-Spider“ bezeichnet den Hotel-Spider Channel Manager in der Version am Tag des Inkrafttretens oder jeder späteren Version.
1.11 „Inbetriebnahme“ bezeichnet den Zeitpunkt (Datum), ab dem der Kunde im Besitz des Zugangs zum Hotel-Spider-Konto, das heisst, der URL (Internet Adresse), des Benutzernamens und des Passworts für sein Hotel-Spider–Konto, ist.
1.12 „Partei“ bezeichnet den Kunden oder Tourisoft Sàrl.
1.13 „Buchungsplattform“ bezeichnet die Online-Buchungsportale IDS (Internet Distribution Systems) und GDS (Global Distribution Systems).
1.14 „Zusätzliche Produkte“ bezeichnet die in Artikel 2 des Lizenzvertrags erwähnten Produkte.
1.15 „Terminal“ bezeichnet jedes Gerät, auf dem Hotel-Spider angezeigt werden kann, wie Computer, Tablet, Smartphone usw.
1.16 „Tourist“ bezeichnet jede Person, die ein Zimmer oder ein anderes Gut bei dem Kunden und/oder Betrieb reserviert.

2. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen Tourisoft Sàrl und dem Kunden abgeschlossenen Lizenzvertrag.
2.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Lizenzvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Lizenzvertrags Vorrang.

3. Inkrafttreten und Inbetriebnahme

3.1 Nach Erhalt des datierten und unterschriebenen Lizenzvertrags legt Tourisoft ein Hotel-Spider-Konto für den Kunden an und sendet ihm eine E-Mail mit den Zugangsinformationen sowie eine Kopie des von Tourisoft unterzeichnetem Lizenzvertrags und eine Einladung zu einer Einführung per Telefon.
3.2 Der Lizenzvertrag tritt in Kraft, sobald das in Artikel 3.1 erwähnte Hotel-Spider-Konto für den Kunden angelegt ist und die Zugangsdaten für das Hotel-Spider-Konto zugegangen sind. Das Datum, welches allein verbindlich ist, wird durch Tourisoft Sàrl im Bereich „Dieser Vertrag tritt in Kraft am“ im Lizenzvertrag festgelegt.
4. Lizenzgebühren
4.1 Die Lizenzgebühren werden in dem Lizenzvertrag erläutert und ergeben sich aus der Nutzung des Hotel-Spiders und/oder der Ergänzungsprodukte. Die Lizenzgebühren für Ergänzungsprodukte werden separat in Rechnung gestellt.
4.2 Die ersten dreissig Tage nach dem Inkrafttreten des Lizenzvertrags sind kostenlos. Nach diesen ersten dreissig Tagen sind die Lizenzgebühren zu entrichten. Wenn die kostenlose Frist im Laufe eines Monats endet, sind keine Lizenzgebühren für den Rest des Monats zu entrichten, unter der Bedingung dass der Lizenzvertrag noch in Kraft steht.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzgebühr gemäss den von Tourisoft Sàrl empfangenen Informationen zu zahlen.
4.4 Tourisoft Sàrl behält sich das Recht vor, die aktuellen Lizenzgebühren jederzeit zu ändern, indem sie ihre Kunden per E-Mail über die neuen Gebühren sowie das Inkrafttreten der Änderung informiert.
4.5 Wenn der Kunde mit den neuen Lizenzgebühren gemäss Abschnitt 4.4 nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Lizenzvertrag per Einschreiben an Tourisoft Sàrl mit einer Frist von sieben Tagen zu kündigen. Die Frist beginnt am folgenden Tag des Eingangs der in Abschnitt 4.4 erwähnten E-Mail. Die Kündigung tritt am Tag des in Abschnitt 4.4 vorgesehenen Inkrafttretens der neuen Lizenzgebühren in Kraft.
4.6 Die Einrichtungsgebühr ist in der Lizenzgebühr enthalten. Seite 3 von 9
4.7 Wenn aus irgendeinem Grund nach der Aktivierung des Hotel-Spider-Kontos ein Tourisoft-Mitarbeiter das Büro des Kunden besuchen muss, werden ihm die Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Anzahl der geleisteten Stunden, sowie der Reise- und Unterkunftskosten in Rechnung gestellt.

5. Sonstige Dienstleistungen und ergänzende Produkte

5.1 Kosten, die sich auf andere Dienstleistungen als die Verwendung des Hotel-Spiders beziehen, insbesondere ergänzende Produkte, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt, basierend auf einer Pauschalgebühr, die im Lizenzvertrag oder in einer späteren Vereinbarung bestimmt wurde.
5.2 Für die ersten dreissig Tage nach dem Inkrafttreten des Lizenzvertrags werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Nach diesen ersten dreissig Tagen ist die Gebühr zu entrichten. Wenn die kostenlose Frist im Laufe eines Monats endet, ist keine Gebühr für den Rest des Monats zu entrichten, unter der Bedingung dass der Lizenzvertrag noch in Kraft steht.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühr gemäss den von Tourisoft Sàrl empfangenen Informationen zu zahlen.
5.4 Tourisoft Sàrl behält sich das Recht vor, die aktuelle Pauschalgebühr jederzeit zu ändern, indem sie ihre Kunden per E-Mail über die neuen Gebühr sowie das Inkrafttreten der Änderung informiert.
5.5 Wenn der Kunde mit der neuen Pauschalgebühr gemäss Artikel 5.4 nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Lizenzvertrag per Einschreiben an Tourisoft Sàrl mit einer Frist von sieben Tagen zu kündigen. Die Frist beginnt am folgenden Tag des Eingangs der in Abschnitt 5.4 erwähnten E-Mail. Die Kündigung tritt am Tag des in Artikel 5.4 vorgesehenen Inkrafttretens der neuen Pauschalgebühr in Kraft.
5.6 Die Einrichtungsgebühr ist in der Pauschalgebühr enthalten.
5.7 Wenn aus irgendeinem Grund nach der Einrichtung der anderen Dienstleistungen/ ergänzenden Produkte ein Tourisoft-Mitarbeiter das Büro des Kunden besuchen muss, werden ihm die Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Anzahl der geleisteten Stunden, sowie der Reise- und Unterkunftskosten in Rechnung gestellt.

6. Vertrauliche Informationen

6.1 Jede Partei gewährleistet, dass alle von der jeweils anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich bleiben.
6.2 Alle erhaltenen Informationen sind als vertraulich zu betrachten, sofern sie nicht ausdrücklich als nicht vertraulich ausgewiesen werden.

7. Einstellungsverbot

7.1 Während der Dauer des zwischen Tourisoft und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages sowie für ein Jahr nach dessen Beendigung ist es den Parteien untersagt, Mitarbeiter der jeweils anderen Partei einzustellen, die an der Erfüllung des Vertrages mitgewirkt haben, sofern nicht eine schriftliche Vereinbarung hierüber getroffen wird.

8. Dauer des Vertrages und Kündigung

8.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes von den Parteien vereinbart wird, beträgt die Mindestdauer des Lizenzvertrags ein Jahr.
8.2 Der Lizenzvertrag verlängert sich stillschweigend nach Ablauf des ersten Zeitraums um einen weiteren Zeitraum gleicher Dauer, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag per Einschreiben unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende des betroffenen Zeitraums kündigt.
8.3 In den ersten drei Monaten nach dem Inkrafttreten des Lizenzvertrags hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag fristlos per E-Mail an die Adresse support@hotel-spider.com zu kündigen. Der Kunde muss dabei die Kündigung und das Datum, ab welchem die Kündigung wirksam werden soll, ausdrücklich erwähnen. Der Lizenzvertrag endet an dem in der Kündigung bestimmten Datum, aber spätestens am letzten Tag des obengenannten Zeitraums von drei Monaten.
8.4 Wenn eine der Parteien ihre Pflichten im Rahmen des zwischen Tourisoft und dem Kunden abgeschlossenen Lizenzvertrages und/ oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt, hat die jeweils andere Partei das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die vertragsbrüchige Partei nicht innerhalb von dreissig Tagen nach einer per Einschreiben zugestellten Mahnung ihr Versäumnis ausräumt.
8.5 Tourisoft hat das Recht, den mit dem Kunden abgeschlossenen Lizenzvertrag per Einschreiben mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer Mahnung bedarf und unbeschadet ihres Anspruchs auf die Leistung von Schadenersatz durch den Kunden im Falle von: - schwerem Verschulden oder schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Kunden. - Zahlungsverspätung der Lizenzgebühren von über 60 Tagen nach Fälligkeit - Konkurs, Nachlassstundung oder der Liquidation des Kunden.

9. Folgen der Kündigung

9.1 Tourisoft kann nicht für den dem Kunden oder einer dritten Partei verursachten möglichen Schaden infolge der Kündigung des Lizenzvertrages verantwortlich gemacht werden.
9.2 Alle am Datum der Beendigung des Lizenzvertrages angefallenen Beträge, ob bereits in Rechnung gestellt oder nicht, werden sofort fällig und sind vom Kunden unverzüglich an diesem Datum zu begleichen.
9.3 Für den Fall, dass der Lizenzvertrag im Laufe eines Monats abläuft, stehen die vom Kunden für diesen Monat bezahlten Lizenzgebühren für die Nutzung des Hotel-Spiders sowie Gebühren sonstiger Leistungen oder ergänzender Produkte vollumfänglich Tourisoft Sàrl zu. Es erfolgt keine Erstattung.

10. Haftung

10.1 In keinem Fall haftet Tourisoft für die Korrektheit und Vollständigkeit der durch den Kunden oder für dessen Rechnung bereitgestellten und erfassten Daten. Der Kunde ist allein verantwortlich für diese Informationen, die Tourisoft in ihrer Datenbank speichert und die den Touristen auf dem Bildschirm der Reservierungssites, mit denen der Kunde sich über Hotel-Spider, ergänzende Produkte oder andere Co
mputerprogramme im Eigentum von Tourisoft Sàrl verbinden möchte, gezeigt werden.

10.2 Die Verantwortung für die Korrektheit und Vollständigkeit der Daten trägt allein der Kunde, auch wenn diese von Tourisoft auf Verlangen und Kosten des Kunden erfasst wurden.


10.3 Tourisoft haftet in keinem Fall für die Nichtverfügbarkeit eines Zimmers oder eines ähnlichen Objekts, das Gegenstand einer Reservierung über den Hotel-Spider, über ergänzende Produkte oder über jegliches Computerprogramm im Eigentum von Tourisoft war. Ein etwaiger Schaden, der durch eine solche Nichtverfügbarkeit entsteht, kann nicht Tourisoft zur Last gelegt werden.


10.4 In keinem Fall haftet Tourisoft Sàrl für das korrekte Funktionieren von angeschlossenen Systemen (darunter aber nicht beschränkt auf Online Buchungsportalen, Hotel Verwaltungsprogrammen, Buchungsmasken, usw.) oder deren Funktionalität. Der Kunde hat einen Vertrag mit diesen Lieferanten, nicht Tourisoft Sàrl.


10.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einrichtung und das Funktionieren der Telekommunikationsverbindung zwischen seinen Geschäftsräumen und dem WWW (Internet). Für die Geschwindigkeit dieser Verbindung sowie für deren Verfügbarkeit ist keinesfalls Tourisoft verantwortlich. Insbesondere haftet Tourisoft nicht für etwaige Unterbrechungen der Telekommunikationsverbindung.


10.6 DIE HAFTUNG VON TOURISOFT GEGENÜBER DEM KUNDEN BESCHRÄNKT SICH AUF FÄLLE VON ABSICHTLICHER TAUSCHUNG UND SCHWEREM VERSCHULDEN.


10.7 TOURISOFT HAFTET NICHT IM FALLE EINER NICHTERFÜLLUNG ODER EINER VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERZÖGERUNG BEI DER ERFÜLLUNG IHRER VERPFLICHTUNGEN, WENN DIES AUF HÖHERE GEWALT ZURÜCKZUFÜHREN IST. DER KUNDE KANN IN EINEM SOLCHEN FALL KEINEN ANSPRUCH AUF SCHADENERSATZ GELTEND MACHEN.

11. Datenschutz

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Land, indem er Hotel-Spider oder die ergänzenden Produkte benutzt, geltenden Gesetze und Normen im Bereich Datenschutz einzuhalten. Er verpflichtet sich weiterhin, Tourisoft über eventuelle gesetzliche Änderungen in diesem Bereich, von denen er Kenntnis erlangt, zu informieren.
11.2 Der Kunde garantiert, dass die an Tourisoft oder an einen Dritten in Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag übermittelten Daten in Übereinstimmung mit den obengenannten gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet wurden und hält Tourisoft gegen jegliche Ansprüche oder Klagen Dritter schadlos, die gegen Tourisoft vorgebracht werden und sich auf eine Verletzung von deren Rechten im Bereich Datenschutz berufen.
11.3 Sofern seitens des Kunden keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Erklärung vorliegt, hat Tourisoft das Recht, den Kunden als solchen auf ihrer Website zu erwähnen.
11.4 Tourisoft hat das Recht die Informationen der von Hotel-Spider erhaltenen Reservierungen, für die Erstellung von Statistiken zu benutzen, damit Marktanalysen durchgeführt werden können. Jede andere Anwendung diesen Informationen, in dem Besonderen Verkauf an Drittfirmen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Tourisoft wird diese Informationen vertraulich und anonym bearbeiten und wird die nur in anonyme Form an Drittfirmen weiterleiten. In keinem Fall werden der Kundenname oder die Informationen seiner Kredit Karte benutzt werden.

12. Zahlung


12.1 Die monatlichen Lizenzgebühren und andere Gebühren müssen monatlich im Voraus spätestens am 28. des Monats über Kreditkarte oder Banküberweisung mittels Hotels-Spider, im hierfür vorgesehenen Bildschirm, bezahlt werden.
12.2 Wenn die Lizenzgebühren und/ oder andere Gebühren nicht innerhalb einer Frist von dreissig Tagen nach ihrer Fälligkeit bezahlt worden sind, erhält der Kunde automatisch eine Mahnung.
12.3 Wenn die Lizenzgebühren und/ oder andere Gebühren nicht innerhalb einer Frist von sechzig Tagen nach ihrer Fälligkeit bezahlt worden sind, wird das Hotel-Spider-Konto des Kunden automatisch gesperrt.
12.4 Wenn die Lizenzgebühren und/ oder andere Gebühren nicht innerhalb einer Frist von neunzig Tagen nach ihrer Fälligkeit bezahlt worden sind, wird Tourisoft Sàrl selbst oder über ein Inkassobüro den Einzug ihrer Forderungen mit allen rechtlichen Mitteln vornehmen.

13. Nutzung und Wartung

13.1 Die Bezahlung der Lizenzgebühren für Hotel-Spider und/oder ergänzende Produkte, gibt dem Kunden das Recht, die genannten Produkte zu nutzen. Die Bezahlung der anderen Gebühren für ergänzende Produkte gibt dem Kunden das Recht diese zu nutzen.
13.2 Die Lizenz für die Benutzung von Hotel-Spider steht nicht im Zusammenhang mit der Anzahl der vom Kunden verwendeten Rechner (Terminals).
13.3 DAS NUTZUNGSRECHT FÜR DEN HOTEL-SPIDER KANN IN KEINEM FALL AN DRITTE ÜBERTRAGEN ODER ABGETRETEN WERDEN. DER KUNDE IST NICHT BERECHTIGT, DEN HOTEL-SPIDER ZU VERMIETEN, ZU VERLEASEN ODER IN UNTERLIZENZ ZU VERGEBEN, ZU VERÄUSSERN, EINGESCHRÄNKTE RECHTE HIERAN ZU VERGEBEN ODER IHN DRITTEN IN IRGENDEINER WEISE UND ZU IRGENDEINEM ZWECK ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN.
13.4 In ihrem Bemühen, den Hotel-Spider stets noch benutzerfreundlicher und leistungsfähiger zu gestalten, stellt Tourisoft Sàrl dem Kunden regelmässig Aktualisierungen zur Verfügung. Die Kosten für diese Aktualisierungen sind in den Lizenzgebühren inbegriffen.

14. Garantie

14.1 Tourisoft kann keine Garantie dafür gewähren, dass Hotel-Spider und die ergänzenden Produkte fehlerfrei und ohne Unterbrechung arbeiten oder dass Probleme, auf die der Kunde stösst, behoben werden.
14.2 Die Nutzung des Hotel-Spiders und/oder der ergänzenden Produkte hängt ausschliesslich vom Kunden ab. Die einzige Verpflichtung von Tourisoft Sàrl ist, diese zur Verfügung zu stellen.
14.3 Tourisoft Sàrl verpflichtet sich, ihr Bestes zu tun, damit Hotel-Spider und die ergänzenden Produkte immer funktionieren. Aufgrund der IT-Risiken kann Tourisoft Sàrl trotz korrekter Nutzung durch den Kunden jedoch nicht garantieren, dass keine Ausfälle oder Fehler auftreten.

15. Benachrichtigung

15.1 Jede Kommunikation und Mitteilung im Rahmen des Lizenzvertrags und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden schriftlich gemacht und werden per Einschreiben, per E-Mail, per Fax oder Post an die andere Partei an die auf dem Lizenzvertrag angegebene Post-Adresse/E-Mail-Adresse/Faxnummer gesendet oder an eine neue gemäss dem vorliegenden Artikel 15 mitgeteilte Post-Adresse/E-Mail-Adresse/Fax-Nummer.
15.2 Wenn in einem bestimmten Fall die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine spezifische Kommunikationsart oder eine bestimmte Faxnummer, Postanschrift oder E-Mail-Adresse vorsehen, muss diese verwendet werden.
15.3 E-Mails oder Einschreiben werden am Datum des Empfangs von der anderen Partei oder wenn das Einschreiben nicht erhalten wurde, am Datum der Ablehnung der Lieferung als empfangen betrachtet, wenn nichts anderes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Lizenzvertrag vereinbart wurde. E-Mails müssen mit der Bitte um Empfangsbestätigung gesendet werden.
15.4 Der Kunde akzeptiert, dass Tourisoft Sàrl mit ihm in erster Linie per E-Mail kommuniziert.

16. Teilnichtigkeit

16.1 Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unanwendbar oder nichtig ist beziehungsweise sind, bleiben die anderen Bestimmungen in Kraft. Die aufgehobene oder unanwendbare Bestimmung wird im beiderseitigen Einvernehmen von Tourisoft und ihrem Kunden durch eine Bestimmung ersetzt, die unbedingt den gleichen Zweck hat wie die, an deren Stelle sie tritt.

17. Abretung

17.1 Der Lizenzvertrag kann durch den Kunden nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Tourisoft Sàrl abgetreten werden.
17.2 Jegliche Abtretung des Lizenzvertrags unter Verletzung des vorliegenden Artikels 17 ist nichtig und wirkungslos.

18. Währung und Zinsen

18.1 Alle Zahlungen im Rahmen des Lizenzvertrags oder der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Euro vorgenommen werden, ausser durch jene Kunden, die ihren Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein haben. Durch jene Kunden müssen die Zahlungen in Franken erfolgen.
18.2 Die im Lizenzvertrag genannten Preise sind ohne Mehrwertsteuer.
18.3 Der anzuwendende Zinssatz im Falle des Zahlungsverzugs ist 5 %. Die Zinsen sind geschuldet für den gesamten Zeitraum von der ersten Fälligkeit bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung bei der anderen Vertragspartei eingegangen ist. Allerdings wird keine Zinszahlung fällig, wenn die Zahlung in einer tilgungsfreien Zeit von zwei Wochen gemacht wird.

19. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

19.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gelegentlich angepasst oder verändert werden.
19.2 Bei Änderungen wird Tourisoft Sàrl eine E-Mail an den Kunden senden mit der Ankündigung einer neuen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website zu finden sind, und/oder die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Anhang zur E-Mail mitgeschickt. Ohne Widerspruch des Kunden per E-Mail an die Adresse support@hotel-spider.com innerhalb von dreissig Tagen nach dem Tag, an dem die E-Mail empfangen wurde, treten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen am Tag deren Entsendens durch Tourisoft Sàrl in Kraft.
19.3 Im Falle, dass der Kunde unter Beachtung der in Artikel 19.2 beschriebenen Form und Fristen den Änderungen widerspricht, kann Tourisoft Sàrl nach eigenem Ermessen entweder den Lizenzvertrag unter Einhaltung einer Frist von dreissig Tagen auf Ende des Monats kündigen, oder akzeptieren, dass für den Lizenzvertrag die bereits bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind. In diesem Fall wird Tourisoft Sàrl, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden, die gültige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen und eine Kopie per E–Mail schicken.

20. Geltendes Recht und Gerichtsstand

20.1 Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten, die sich aus der Interpretation oder der Erfüllung des Lizenzvertrags oder der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, gütlich beizulegen.
20.2 Der Lizenzvertrag und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schweizerischen Recht.
20.3 Jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag oder den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird den Gerichten von Genf vorgetragen, unter dem Vorbehalt einer eventuellen Berufung ans Bundesgericht in Lausanne.
20.4 Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Übersetzung des in Französisch verfassten Originals. Im Fall von Unterschieden zwischen dieser übersetzen und der originalen Version hat die letztere Vorrang.